Vorsorge
Für eine finanziell sorglose Zukunft
Wann hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Hinterlassenenrente?
Überlebende Ehegatten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn beim Tod des Ehegatten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Überlebende Ehegatten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn beim Tod des Ehegatten eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Er oder sie muss für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen.
- Er oder sie muss mindestens 45 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren verheiratet gewesen sein.
Die Höhe der BVG-Mindestrente liegt bei 60 Prozent der Altersrente oder der ganzen IV-Rente. Überlebende Ehegatten, die keine der erwähnten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.