Wann hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Hinterlassenenrente? | BZ Berater Zentrum AG

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Wann hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Hinterlassenenrente?

Überlebende Ehegatten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn beim Tod des Ehegatten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Überlebende Ehegatten haben Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn beim Tod des Ehegatten eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Er oder sie muss für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen.
  • Er oder sie muss mindestens 45 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren verheiratet gewesen sein.

Die Höhe der BVG-Mindestrente liegt bei 60 Prozent der Altersrente oder der ganzen IV-Rente. Überlebende Ehegatten, die keine der erwähnten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine einmalige Abfindung in Höhe von drei Jahresrenten.

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