Finanzberatung in der Schweiz für eine beruhigte Pensionierung

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Für einen finanziell gesicherten Lebensabend

Kreuzfahrt oder Enkelschar? Was auch immer Sie nach der Pensionierung vorhaben: Spätestens mit 55 sollten Sie beginnen, Ihren Ruhestand zu planen.

Dabei werden Sie viele Fragen beschäftigen. Soll ich mein Pensionskassengeld als Rente oder als Kapital beziehen, oder wähle ich einen Mix? Kann ich nach der Pensionierung so weiterleben wie zuvor? Lohnt sich der Einkauf in die zweite Säule? Soll ich meine Hypothek noch vor der Pensionierung abbezahlen? Und was ist mit meiner Steuerbelastung, kann ich diese im Ruhestand senken?

Eine frühzeitige Planung gibt Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Weichen für eine finanziell gesicherte Zukunft zu stellen. Wir sind für Sie da und zeigen Ihnen, wie Sie mit einer auf Sie zugeschnittenen Pensionsplanung Ihr Einkommen im Ruhestand sicherstellen.

In einem individuellen Gespräch analysieren Sie gemeinsam mit Spezialisten für Pensionsplanung und Steueroptimierung Ihre Möglichkeiten, planen die Umsetzung und erfahren, worauf Sie achten müssen.

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Wichtige Fragen zur Pensionierung

  • Ist mein Pensionskassenguthaben verloren, wenn ich mich für eine Altersrente entscheide und kurz nach der Pensionierung versterbe?

    Im Todesfall von Altersrentnern zahlen die Pensionskassen an die überlebenden Ehepartner (zum Teil auch an die Lebenspartner) Hinterlassenenleistungen aus.

  • Reicht meine AHV?

    Die Beiträge aus der sogenannten 1. Säule genügen in den meisten Fällen nicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

  • Welche Auswirkungen hat eine vorzeitige Pensionierung?

    Sie können AHV und Pensionskassengelder unter Umständen vor dem ordentlichen Rücktrittsalter beziehen. Dann fällt die Altersleistung allerdings geringer aus.

  • Pensionskasse: Kapital oder Rente?

    Ob Sie das angesparte Pensionskassengeld als Kapital oder Rente beziehen sollen, hängt stark von individuellen Faktoren ab – und von der Pensionskasse selbst.

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