Informationen zur neuen Finanzdienstleistungs-gesetzgebung
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG).
Hiermit möchten wir Sie über die Änderungen informieren, welche sich aufgrund des am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG») und des Finanzinstitutsgesetzes («FINIG») in der Geschäftstätigkeit des BZ ab 1. Januar 2022 ergeben.
Das BZ wird bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung als Vermögensverwalterin gemäss Art. 17 ff. FINIG einreichen. In diesem Zusammenhang und bezüglich der damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Änderungen, hat das BZ innert der gesetzlichen Übergangsfristen alle Pflichten betreffend der Verhaltensregeln und der organisatorischen Massnahmen gemäss FIDLEG bereits umgesetzt.
Das FIDLEG hat unter anderem zum Ziel, den Anlegerschutz zu stärken und vergleichbare Standards für Finanzdienstleister in der Schweiz zu schaffen. Insbesondere sieht es eine Kundenklassifizierung vor, die einen zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Schutz gewährleistet und sich an den individuellen finanziellen Verhältnissen und/oder dem Kenntnisstand, der Erfahrung und der persönlichen finanziellen Situation des Kunden orientiert. Abhängig von der entsprechenden Kundenklassifizierung und den erbrachten Vermögensverwaltungsdienstleistungen muss das BZ ein Risikoprofil für jeden Kunden erstellen sowie eine Eignungsprüfung betreffend der durch das BZ gegenüber Ihren Kunden erbrachten Finanzdienstleistungen durchführen. Ausserdem ist das BZ verpflichtet, die mit dem Kunden vereinbarte Finanzdienstleistung und die über die Kunden erhobenen Informationen zu dokumentieren. Bei Anfrage stellen wir Ihnen die Unterlagen über die von uns erbrachten Finanzdienstleistungen gerne zur Verfügung.
Zu Informationszwecken und um den Vorgaben der Finanzmarktregulierung nachkommen zu können, stehen Ihnen die «Informationen zu den durch die Berater Zentrum AG in der Schweiz erbrachten Finanzdienstleistungen» zum Download bereit. Das Informationsblatt informiert Sie über das FIDLEG im Allgemeinen sowie über wichtige Fakten der durch das BZ erbrachten bzw. angebotenen Finanzdienstleistungen und Grundsätze, einschliesslich deren Kosten.